Sieht beim Vorbeifahren nach Kunst aus – ungewohnter Anblick hier und da in unserer Gegend – offenbar eine mit vielen “Mitspielern“ abgestimmte Aktion – ist das nicht sogar eine archaische Tradition, vertikale Male zu errichten und sie zu schmücken? – Wer tut so etwas? und wer darf das? –
Endlich wird einer mal etwas deutlicher:
Man wirbt für die Gartenschau in Gießen.
Zuerst dachte ich an eine Kindergarten-Umgebung, die gemeinsam verschönert wurde.
Na ja, das Ziel, Aufmerksamkeit zu wecken, gelang jedenfalls.
Liebe Grüsse,
B.F.
Angeblich sollen ja 10.000 dieser so genannten „Kunstleitpfosten“ in und um Gießen stehen, viele davon an Kreuzungen und Ortsausfahrten. Damit werden sie meist kurz im Vorüberfahren wahrgenommen und sind kaum mehr als zu dünn geratene Farbkleckse. Die drei Wortbestandteile sind m. E. in umgekehrter Reihenfolge ihrer tatsächlichen Bedeutung gereiht.
Deine Frage „…wer darf das..“ gibt mir zu denken. Ich stelle mir eine strenge Genehmigungsbehörde vor, bei der man für jeden geplanten Stab einen Nachweis für die Herkunft, Haltbarkeit, Giftfreiheit, Verkehrs- und Wettertauglichkeit sowie Kinderfreundlichkeit und Hundepinkelfestigkeit in dreifacher Form einreichen muss, und zwar zugleich mit einer Haftpflichtversicherung und einer Entsorgungsverpflichtung für den Fall der Verrottung.
Muss man so etwas wirklich „dürfen“? Leben wir in so engen Schranken ?
Stell Du nur mal ein farbig auffälliges Phantasiegebilde an einer belebten Stelle ins Stadtbild – (völlig ungefährlich und ohne den Verkehr zu behindern, versteht sich) – und Du wirst Dich wundern, wer alles sich aufregen und nach dem Ordnungsamt rufen wird. Gruß, D.